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BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 92.16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätze im Rahmen der Divergenzrüge; Vorliegen eines schwerwiegenden Bleibeinteresses nach dem veränderten Aufenthaltsrecht
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Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätze im Rahmen der Divergenzrüge; Vorliegen eines schwerwiegenden Bleibeinteresses nach dem veränderten Aufenthaltsrecht
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AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätze im Rahmen der Divergenzrüge; Vorliegen eines schwerwiegenden Bleibeinteresses nach dem veränderten Aufenthaltsrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 24.02.2014 - 5 K 5160/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14
- BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 92.16
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 92.16
Soweit die Beschwerde behauptet, die Vorinstanz weiche mit der Verneinung eines schwerwiegenden Bleibeinteresses nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG von der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - (BVerwGE 130, 20) zum besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG a.F. ab, vermag dies eine Divergenz schon deshalb nicht zu begründen, weil das Ausweisungsrecht in den §§ 53 ff. AufenthG mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl I S. 1386) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 grundlegend geändert worden ist. - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 92.16
Hat sich das maßgebliche Gesetz nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geändert und ist die Neufassung nicht nur redaktioneller Natur, beruht die abweichende Auslegung auf einem anderen Gesetzeswortlaut und nicht auf einem prinzipiellen Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt der geänderten Vorgängernorm, so dass einer Divergenzrüge schon deshalb die Grundlage entzogen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16
Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …
Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der Ausweisung hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 92.16 - verworfen. - VG Schleswig, 28.06.2017 - 1 B 31/17
Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Diese aufschiebende Wirkung hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 12.01.2017 - 1 B 92/16 - angeordnet.